Einschulung EDI

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1. Zielsetzung
Die Zahl der Schulanfänger und Unterstufenschüler mit Lernproblemen in einem oder mehreren Fächern ist trotz der heute gebotenen umfangreichen und differenzierten vorschulischen Fördermöglichkeiten noch relativ hoch. Dabei handelt es sich nicht nur um Kinder, die bereits vor der Einschulung in irgendeiner Form Lern- oder Verhaltensprobleme erkennen ließen, sondern häufig auch um solche, die bei Schuleintritt oder während der ersten Schulzeit unauffällig waren.
Um diesen Schülern rechtzeitig entsprechende schulische Förderung zukommen zu lassen, bedarf es einer differenzierten Diagnose des individuellen Entwicklungsstandes für das schulische Lernen.
Dies ist das Ziel des EDI-Tests. Er erfasst die Lernausgangslage des Schülers unter förderdiagnostischen Prämissen.

2. Theoretische und empirische Grundlagen des Tests
Dem EDI liegt die empirisch bestätigt gefundene Annahme zugrunde, dass das Lern- und Leistungsvermögen eines Kindes nicht nur vom erfolgreichen Durchlaufen bestimmter Entwicklungsstufen und von altersgemäß entwickelten Teilleistungen abhängt. Berücksichtigt werden muss insbesondere auch die Homogenität des kindlichen Entwicklungsstandes bezüglich integrativ wirkender kognitiver Fähigkeiten aus den Bereichen Wahrnehmung, Gedächtnis, Sprache und Denken.
Durch Lernprozesse werden im Gehirn neuronale Netzwerke herausgebildet, die nicht statischer Natur sind, sondern durch neue Lernprozesse immer wieder modifiziert und umgebildet werden können. Das normal entwickelte Kind hat bei Schuleintritt viele solcher Lernprozesse durchlaufen. Jeweils früher entwickelte Fähigkeiten haben sich zu neuen, umfassenderen Leistungsgefügen erweitert und bilden eine hinreichende Grundlage für das nunmehr einsetzende schulische Lernen.

3. Aufgabenauswahl - Testerprobung - Normen - Gütekriterien
Auf der vorgenannten Grundlage wurden altersgemäße Testaufgaben entwickelt. Sie wurden schwerpunktmäßig den Bereichen "Wahrnehmung" und "Denken" zugeordnet.
Jeder Bereich umfasst 12 Items, welche schulleistungsrelevante Teilleistungen in ihrer jeweils aufgabenspezifischen Vernetztheit erfassen.

Der Bereich "Wahrnehmung" ist untergliedert in
  • Erfassen und Durchgliedern optischer Ganzheiten
  • auditive Wahrnehmung /Wahrnehmungsverarbeitung/ unmittelbar auditives Gedächtnis und
  • optisches Wiedererkennen/ optische Orientierung / Visuomotorik

Der Bereich "Denken" ist untergliedert in
  • rezeptive sprachliche Fähigkeiten (Sprachverständnis, Sprachdenken)
  • mathematische Fähigkeiten (Voraussetzungen für den operativen Umgang mit Zahlen) und
  • grundlegendes Denken
Der EDI durchlief eine mehrjährige Entwicklungs- und Erprobungsphase. Durch Vortests wurden Aufgaben zusammengestellt, die sich als relevant für schulisches Lernen zeigten. Dem folgte eine erste Erprobungsphase an insgesamt ca. 300 Schülern.
Diese entstammten zu ca. zwei Drittel den Eingangsklassen der Grundschule und den Sonderpädagogischen Diagnose- und Förderklassen. Es wurden aber auch Kinder kurz vor der Einschulung sowie Schüler der Klassen 2 und 3 mit und ohne Lernprobleme aufgenommen. Zudem wurden einige Gruppentests durchgeführt.
Die Testendform wurde inzwischen in verschiedenen Regionen an ca. 500 Schülern der Klassen 1-3 in Einzeltests  und an ca. 250 Schülern in Gruppentests erprobt. Die vorgenommene Normierung des Tests erfolgte getrennt nach den Schuljahrgängen 1 bis 3.
Dem förderdiagnostischen Ansatz des EDI stehen Forderungen der klassischen Testtheorie nach hoher Reliabilität des Tests entgegen, da der förderdiagnostisch arbeitende Pädagoge /Therapeut die Veränderung der Lernausgangslage des Schülers zum Ziel hat und nicht die statische Festschreibung bestimmter Lernvoraussetzungen.
Es wurde deshalb nicht vorrangig die Reliabilität / Stabilität des Kriteriums "Lernausgangslage" geprüft, sondern dessen Veränderbarkeit (innerhalb von sechs bis zwölf Monaten) durch gezielte, aus den EDI-Ergebnissen abgeleitete schulische Förderansätze.
Die Testergebnisse wurden einer inhalts- und kriteriumsbezogenen Gültigkeitsprüfung unterzogen ( Expertenrating, Vergleich mit anderen Tests, vorrangig mit einzelnen Altersreihen aus dem KIT, sowie  Vergleich mit aktuellen Leistungsfeststellungen der Lehrer).
Der EDI verfügt über Durchführungs-, Auswertungs- und Interpretationsobjektivität sowie über Objektivität der "diagnostischen Konsequenzen" (R. Dieterich, 1973).

4. Inhaltliche, förderdiagnostisch relevante Aussagen des EDI- Tests
Der psychometrisch ermittelte Gesamtpunktwert ermöglicht die Einschätzung des kindlichen Entwicklungsstandes für das schulische Lernen im 1. Schuljahr nach 5 Kategorien von "sehr weit unterdurchschnittlich bis "hoch". Für das 2. und das 3. Schulbesuchsjahr reichen die Kategorien bis "überdurchschnittlich" bzw. "durchschnittlich".
Zusätzlich ist die differenzierte quantitative und qualitative Interpretation des individuellen Entwicklungsstandes anhand des Homogenitätsprofils und der Ergebnisdifferenz in den Bereichen "Wahrnehmung" und "Denken" möglich.
Es werden die individuellen Stärken und Schwächen des Schülers ersichtlich, und damit Ansatzpunkte für spezifische Förderung. Festgestellte individuelle Stärken, wie z. B. altersentsprechende  rezeptive sprachliche Fähigkeiten oder ein gutes visuell-räumliches Vorstellungsvermögen können zur Minderung  von Entwicklungsrückständen in anderen Bereichen gezielt und vernetzt eingesetzt werden. Bestimmte Ergebniskonstellationen können Hinweise auf ADS (Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom) oder psychisch bedingte Lernprobleme sein. Zu erwartende Lese-/ Rechtschreibprobleme, Schwierigkeiten beim Erlernen des Zahlenrechnens, der Entwicklungsstand des rezeptiven Sprach- und Denvermögens sowie Gedächtnisfunktionen zeichnen sich in den individuellen Ergebnissen ab.

Beispiele
1: Die Schülerin besucht im dritten Schulbesuchsjahr eine sonderpädagogische Diagnose- und Förderklasse. Nach dem vorliegenden Ergebnis im Intelligenztest wäre von einer eindeutigen Lernbehinderung auszugehen. Die Klassenlehrerin konnte dem nicht uneingeschränkt zustimmen. Sie habe gerade im letzten DFK- Jahr bei der Schülerin  Lernfortschritte festgestellt, die ihres Erachtens nicht allein mit mechanischen Übungserfolgen zu erklären seien. Eine Überprüfung mit dem EDI ergab folgendes Ergebnis:

edi_I

Abb. 1: Jahrgangsmittelwert;

Wie das Homogenitätsprofil (Abb. 1) zeigt, ist das Denkvermögen (Untertest IV ,V und VI) der Schülerin  besser entwickelt als ihre Wahrnehmungsleistungen (UT I,II,III). Das Entwicklungsstandniveau liegt an der  unteren Durchschnittsgrenze.
Bei dieser Schülerin sollten die intraindividuell besseren Denkleistungen im Unterricht und in Förderprogrammen dazu eingesetzt werden, um die schwächeren Wahrnehmungsleistungen bei schulischen Lernprozessen zu kompensieren. (z.B. Anbahnen einer sprachgeleiteten Verarbeitung von Wahrnehmungen und von Strategien zur Wahrnehmungsgliederung und -verarbeitung). Besonderer weiterer Beobachtung bedarf ein nicht erwartetes Untertestergebnis. Die linkshändige Schülerin konnte bei der Überprüfung der Händigkeit mit der rechten Hand wesentlich schneller (wenn auch nicht ganz so genau) wie mit der linken Hand arbeiten. Es stellt sich hier die Frage, ob die festgestellten individuellen Schwächen im Bereich "Wahrnehmung" ihre Ursache (auch) darin haben können, dass die Schülerin eigentlich Rechtshänderin ist.
2. Ein Homogenitätsprofil bei Schülern des 1. Schulbesuchsjahres mit noch durchschnittlichem oder leicht unterdurchschnittlichem Entwicklungsstandniveau lässt z.B. folgende Interpretationen zu:

edi_II

Abb. 2: (linkes Profil) Abb. 3 (rechtes Profil) (Durchgängige Linie bedeutet Jahrgangsmittelwert (JMw)

Abb. 2: Das Kind ist noch nicht voll schulfähig. Solche Kinder weisen meist keine ausgeprägten Einzeltestschwankungen auf und versagen fast durchgängig bei schwierigeren Aufgaben. Als weiteres Kriterium kommt noch hinzu, dass diese Kinder bei der Einschulung noch recht jung sind. Bei diesem Kind wäre eine Zurückstellung vom Schulbesuch zu empfehlen, um schulisches Leistungsversagen, bedingt durch ständige Überforderung, zu verhindern.

Abb. 3: Dieses Kind hat einen Entwicklungsrückstand, der auf eine schwächere Allgemeinbegabung hinweisen kann. Im Schwerpunktbereich Denken (UT IV,V, und VI) liegen die intraindividuellen Leistungen unter denen im Bereich Wahrnehmung (UT I,II und III). Außerdem ist bei vier der sechs Untertests eine Abweichung vom psychometrischen Jahrgangsmittelwert festzustellen. Solche Schüler hatten im Regelfall bei der Einschulung schon das 7. Lebensjahr vollendet und waren oft für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt. Hier sollte die Förderung auf den intraindividuell besser entwickelten visuellen Wahrnehmungsleistungen aufbauen und auf entsprechend starke Veranschaulichungs- und Übungshilfen geachtet werden.
Durch Versprachlichung der visuellen Wahrnehmungs- und Handlungsabläufe kann die Sprachkompetenz und das sprachgebundene Denken ebenso gefördert werden wie die Einsicht in altersgemäße logische Zusammenhänge.

5. Zur Testanwendung und Testdurchführung
Der EDI  ist zur Feststellung der Lernausgangslage /des Entwicklungsstandniveaus bei Schülern der ersten Klasse ab der 7. Schulwoche einsetzbar. Bei Schülern mit Lernproblemen kann er bis einschließlich des dritten Schulbesuchsjahres durchgeführt werden. Der EDI kann als Einzel- oder Gruppentest Anwendung finden. Er ist ein ökonomisches Verfahren. Die Testdauer beträgt ca. 50 - 60 Minuten.
Durchgängig war zu beobachten, dass alle - auch ältere Schüler - den EDI motiviert bearbeiteten. Der Testcharakter kam nicht vorrangig zum Tragen. Dies wirkte sich bei ängstlichen Schülern positiv aus.

Dr.Helga Mlynek, Brigitte Forster