Grundlagen schulpsychologischer Tätigkeit

Ziele und Angebote:

Schulpsychologinnen ...

unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse und Methoden. Dies umfasst die Beratung und Hilfe bei Lern- und Lehrproblemen gleichermaßen wie die Fortbildung von Lehrerinnen und Schulleiterinnen sowie die Mitarbeit bei der Weiterentwicklung der Schule. Ziel ist es, zu Persönlichkeitsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden in der Schule beizutragen.

bieten über Beratung und Hilfe in akuten Situationen hinaus auch Schulen und Schuladministration ihre Unterstützung an bei der Bewältigung gegenwärtiger und zukünftiger Anforderungen (Prävention).
haben persönliche Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und zur Schulverwaltung. Durch die Verschwiegenheitspflicht gemäß § 203 StGB sind sie gleichzeitig zuverlässige Partnerinnen ihrer Klientinnen.

Voraussetzungen:
in Bayern haben in der Regel eine Doppelqualifikation als Psychologinnen und Lehrerinnen. Sie sind spezialisiert für bestimmte Schularten und mit der Schulpraxis sowohl aus der Lehrerperspektive als auch aus der Schüler- und Elternperspektive vertraut.

Schulpsychologische Beratung und Betreuung ist in der Regel kostenlos.


Arbeitsfelder


Schulpsychologinnen arbeiten...

mit Einzelnen

  • Beratung bei Lern- und Leistungsstörungen (z.B. bei Teilleistungsstörungen, Motivationsproblemen, Arbeitsverhalten)
  • Spezielle Schullaufbahnentscheidungen (z.B. besondere Förderbedürfnisse und Begabungen)
  • Bei akuten Krisen (z.B. bei plötzlichem Leistungsabfall oder Schulverweigerung, Selbstaggression)
  • Unterstützung der Lehrkräfte (z.B. bei Disziplinproblemen, Konflikten mit Eltern, Unterrichtsanalyse)

mit Gruppen

  • Gesprächskreise und Arbeitsgruppen mit Schülerinnen, Klassen und/oder Eltern (z.B. Lernen lernen, Entwicklungskonflikte, soziale Spannungen in der Klasse)
  • Fortbildung und Supervision von Lehrkräften (z.B. Zusammenarbeit im Kollegium; Seminare, die die Persönlichkeit und die Fachkompetenz unterstützen)


siehe :
Beispiel zur Superivision


im System Schule
  • Begleitung von Schulentwicklungsprozessen (z.B. Schulprofil, Schulprogramme, Schulkultur)
  • Mitwirkung bei Pädagogischen Konferenzen (z.B. Themen wie Schulklima, Gewalt an Schulen, Leistungsbewertung)
  • Beratung von Schulleitung und Schulverwaltung
  • Bildungsplanung (z.B. Begleitung von Schulversuchen)
  • Wegen der Vielfalt der Aufgaben und des unterschiedlichen Bedarfs müssen sich die einzelnen Schulpsychologinnen spezialisieren und Schwerpunkte setzen.
  • siehe Tätigkeit im Rahmen der Lehrerausbildung
  • Kooperation mit inner- und außerschulischen Einrichtungen

Schulpsychologinnen arbeiten zusammen mit
  • Schulen und Schulverwaltung
  • Schulberatungsstellen
  • Beratungslehrkräften
  • mobilen sonderpädagogischen Diensten
  • Schulsozialpädagoginnen
  • Erziehungsberatungsstellen
  • Praktizierenden Psychologinnen, Psychotherapeutinnen, Ärztinnen und Kliniken
  • Jugendämtern und sozialen Diensten
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Arbeitsämtern
  • Gesundheitsämtern
  • siehe: Beispiel für Kooperation



Wege zur Schulpsychologin
Die unmittelbare Beraterin von Schülerinnen und Eltern ist die Lehrkraft.
Bei komplexeren Fragestellungen oder Problemen ist es jedoch notwendig, die Kompetenz von Schulpsychologinnen in Anspruch zu nehmen. Neben dem Weg über die Lehrkräfte oder die Beratungslehrkräfte der Schule gibt es selbstverständlich die Möglichkeit für Eltern und Schülerinnen, sich direkt und ggf. anonym an die Schulpychologinnen zu wenden.

Die Adresse der für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsychologin mit Angabe der Sprechzeiten ist auf dem Plakat "Schulberatung" zu finden, das in jeder Schule aushängt.
Stand: 05/03