Gründung
Verbandsgrundsätze
Kurzbeschreibung

Gründung

Das Bedürfnis nach Erfahrungsaustausch, Formulierung gemeinsamer Ziele und einer starken Interessenvertretung der bayerischen SchulpsychologInnen führte zur Gründung des Landesverbandes am 18. Juli 1987.

Verbandsgrundsätze
1. ZUM  SELBSTVERSTÄNDNIS BAYERISCHER  SCHULPSYCHOLOGEN
2. ZIELE  SCHULPSYCHOLOGISCHER  ARBEIT
3. ARBEITSFELDER  UND METHODEN
4. AUSBILDUNG UND  FORTBILDUNG
5. RAHMENBEDINGUNGEN  SCHULPSYCHOLOGISCHER  ARBEIT
6. PERSPEKTIVEN FÜR  DIE WEITERENTWICKLUNG  DER SCHULPSYCHOLOGIE

ZUM  SELBSTVERSTÄNDNIS BAYERISCHER  SCHULPSYCHOLOGEN
Schulpsychologinnen in Bayern sind in der Regel als PsychologInnen und LehrInnen ausgebildet und tätig. Durch ihre Arbeit im schulischen Feld erleben und kennen sie neuralgische Punkte innerhalb des Schulsystems und können unmittelbar präventiv und intervenierend tätig werden.

Die berufliche Tätigkeit als SchulpsychologeIn unterscheidet sich grundsätzlich von der beruflichen Tätigkeit als LehrerIn, was die Handlungsziele, die Methoden und die Arbeitsfelder betrifft. Die systemische Sichtweise und die Orientierung an therapeutischen Schulen sind die Grundlage schulpsychologischen Handelns.
Basis der Beratung sind die freiwillige Inanspruchnahme durch die KlientInnen sowie die besondere Schweigeverpflichtung auf Seiten der SchulpsychologInnen.
SchulpsychologInnen verstehen sich als MitgestalterInnen des Lern- und Lebensbereiches Schule. Sie helfen mit, Schule so zu gestalten, dass die in ihr tätigen Personen befriedigend miteinander arbeiten können, dass neue Aufgaben und Herausforderungen rechtzeitig und vorausschauend wahrgenommen und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

ZIELE  SCHULPSYCHOLOGISCHER  ARBEIT
Wesentliche Ziele schulpsychologischer Arbeit sind
• die wirkungsvolle Umsetzung der Erkenntnisse der Psychologie und der aus ihr entstandenen therapeutischen Richtungen in die pädagogische Praxis zum Nutzen von Schülern, Eltern, Lehrern und Ausbildern sowie der Schuladministration;
• die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des Schulsystems, um neue Herausforderungen, die gesellschaftliche Entwicklungen mit sich bringen, adäquat bewältigen zu können;
• die Prävention und Intervention im Rahmen der Schule unter Berücksichtigung systemischer Aspekte;
• die Weiterentwicklung der Schulpsychologie in inhaltlicher und organisatorischer Hinsicht;
• der Austausch und die Kooperation mit SchulpsychologInnen anderer Bundesländer und Länder.

ARBEITSFELDER  UND METHODEN
Schulpsychologische Beratung richtet sich auf drei wesentliche Felder, die in folgender Abbildung verdeutlicht werden.

(vgl. Curriculum des bdp zur Fortbildung von Schulpsychologen, 1992)

1. Ein wesentliches Aufgabenfeld schulpsychologischer Tätigkeit ist die Beratung und Betreuung von Einzelnen: Schüler, Lehrer, Ausbilder, Eltern (z.B. Wahl der Schullaufbahn, Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Verhaltensauffälligkeiten, persönliche und soziale Konflikte).
2. Ein zweites wesentliches Feld ist die Beratung von und die Arbeit mit Gruppen (z.B. Informationsveranstaltungen für Eltern und Lehrer, Lern- und Konzentrationstrainings für Schüler, SMV-Seminare, Fallbesprechungs- und Supervisionsgruppen für Lehrer).
3. Das dritte Feld ist die Beratung und Weiterentwicklung von Schule (z.B. Fortbildungsveranstaltungen zu pädagogischen und psychologischen Fragestellungen, Ausbildung von Beratungslehrern, Moderation von Pädagogischen Konferenzen, Mitgestaltung von Projekten zur Schulentwicklung, Mitwirkung bei der Planung und Evaluation von Schulversuchen, Zusammenarbeit mit schulischen Funktionsträgern und außerschulischen Beratungsdiensten, Kooperation mit Hochschulen).

AUSBILDUNG UND  FORTBILDUNG
Um die o.a. Aufgaben leisten zu können, ist eine entsprechende fachliche Kompetenz bei den SchulpsychologInnen erforderlich.  Zentrale Bedeutung haben hierbei der kollegiale Austausch, die Supervision und die Fortbildung.

AUSBILDUNG
Die Aufgaben von SchulpsychologInnen in Bayern sind durch das BayEUG und über Erlasse geregelt. Die Ausbildung vollzieht sich im Rahmen eines vertieft studierten wissenschaftlichen Faches (Diplomstudiengang Psychologie, Studiengang Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt innerhalb des Lehramtsstudiums).

Bezugswissenschaft für die Schulpsychologie ist die gesamte Psychologie mit besonderer Betonung der angewandten Teilbereiche Klinische Psychologie, Pädagogische Psychologie, Organisationspsychologie und Diagnostik. Jeder dieser vier Bereiche ist prinzipiell von gleicher Bedeutung für die schulpsychologische Praxis.

Weitere Bezugswissenschaften sind vor allem die Erziehungswissenschaften, Soziologie und Philosophie.

Die grundlegenden Kompetenzen, psychologischen Kenntnisse und Fertigkeiten sind für alle Schularten gleich, auch wenn sich die konkrete Inanspruchnahme schulpsychologischer Tätigkeit nach Schularten unterscheidet. Auch die Ausbildung im Referendariat muss in enger Kooperation zwischen den einzelnen Schularten erfolgen.

FORTBIILDUNG
In der Praxis tätige SchulpsychologInnen sind in besonderer Weise gefordert, sich ständig fort- und weiterzubilden, um ihre fachliche Kompetenz zu erhalten und zu fördern. Ein adäquates Mittel dazu sind u.a. Therapieausbildungen.

Aufgrund der Vielfalt ihrer Aufgabenbereiche und ihrer häufigen Tätigkeit als MultiplikatorInnen ergibt sich ein entsprechend hoher Fortbildungsbedarf.

Für die Bewältigung der Aufgaben vor allem im Bereich der Systemberatung und Organisationsentwicklung ist die Teamarbeit von SchulpsychologInnen zwingend erforderlich.

Kollegialer Informationsaustausch und kollegiale Supervision sind integrale Bestandteile schulpsychologischer Tätigkeit, weil sie die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns fördern und die fachliche Kompetenz erweitern.

RAHMENBEDINGUNGEN SCHULPSYCHOLOGISCHER ARBEIT
1. Eine entsprechende materielle und finanzielle Ausstattung der Dienststellen ist für eine effektive Arbeit unerlässlich.
2. Innerhalb ihrer institutionellen Einbindung haben SchulpsychologInnen eine besondere Verantwortung und besondere Aufgaben im Schulsystem:
Dies drückt sich aus in
• spezifischen Richtlinien zur Tätigkeit der SchulpsychologInnen in Bayern (KMS II/9-8/18152 v. 5.4.1984)
• ihrer besonderen Schweigepflicht (KMS 11/9-S4305/20-9/71477/89 v. 27.9.1990).
SchulpsychologInnen setzen bei ihrer Tätigkeit Schwerpunkte. Projekte zur Schulentwicklung werden sinnvollerweise im Team durchgeführt. Die gegenwärtigen Deputate für schulpsychologische Tätigkeit müssen erhöht werden. Nur damit kann sichergestellt werden, dass die KMK-Vereinbarung von 1973 erfüllt und den Erwartungen und Anforderungen von Schule und Öffentlichkeit an die Schulpsychologie entsprochen wird.

Mit zunehmender Berufserfahrung soll eine schrittweise Ausdehnung der Anrechnungsstunden erfolgen, um die Berufserfahrung und fachliche Qualifikation für das Schulsystem nutzbar zu machen.

PERSPEKTIVEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG DER SCHULPSYCHOLOGIE
1. Schulpsychologische Arbeit ist mittlerweile im bayerischen Schulsystem anerkannt und integriert. Die Einzelfallberatung wird als wichtiger Bestandteil schulpsychologischer Tätigkeit geschätzt und angenommen. Der Landesverband strebt daneben eine starke Ausweitung des Aufgabenbereiches "Beratung von Schule und Lehrern" (Systemberatung und Organisationsentwicklung) im schulpsychologischen Dienst an. Damit sollen Fehlentwicklungen im Vorfeld aufgefangen und Erkenntnisse aus den Erfahrungen schulpsychologischer Arbeit im Sinne präventiver Maßnahmen in die Schule zurückfließen.
2. SchulpsychologInnen müssen die Entwicklung und Planung ihrer Fortbildungsinhalte und -formen selbst bestimmen, um ihre Erfahrungen aus der täglichen Arbeit in ihre Fortbildungskonzepte einbringen zu können.
3. Um Schulpsychologie im bayerischen Schulsystem weiterentwickeln zu können, müssen SchulpsychologInnen auf allen Ebenen der Administration vertreten sein (z.B. als KoordinatorInnen, FachbetreuerInnen, LeiterInnen von Staatlichen Schulberatungsstellen, FachberaterInnen bei der Regierung bzw. den Ministerialbeauftragten, als ReferentInnen für Schulpsychologie im Kultusministerium).


Aufgaben und Ziele des LBSP

Grundsätzlich gilt es, die Stellen für SchulpsychologInnen auszubauen und sich für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen. Der LBSP arbeitet an der Entwicklung des Berufsbildes und der Erschließung neuer Aufgaben ebenso mit wie an der Gestaltung neuer Richtlinien für die Schulpsychologie in Bayern.
Zu den Aufgaben des Verbandes gehören die Organisation von Fortbildungen, die Zusammenarbeit mit psychologischen Berufs- und Fachverbänden sowie mit Hochschulen und Seminaren und – nicht zuletzt – die Vertretung schulpsychologischer Interessen gegenüber der Öffentlichkeit und dem Staat.

Aktuelle Herausforderungen für den LBSP
Schulentwicklungspsychologie:
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der SchulpsychologInnen an Bayerns Schulen gewachsen. Dadurch ist es leichter möglich, auf veränderte gesellschaftliche Bedingungen zu reagieren. Neue Arbeitsschwerpunkte werden vor allem in der Prävention gesehen, Schulpsychologie will verstärkt im Bereich Schulkultur und bei der Gestaltung der Schule von morgen mitarbeiten und weniger „Nothelfer“ bzw. „Feuerwehr“ sein. Das heißt vor allem Mitarbeit bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften, Supervision, Arbeit mit Eltern- und Schülergruppen, aber auch der Entwurf von „Zukunftsvisionen“ im Hinblick auf Lern- und Arbeitsbedingungen in der Schule sowie die Verbesserung von Lehr- und Lernmethoden.