Spitzabrechnung für Lehramtanwärter/innen im Fachseminar Schulpsychologie (Volksschulen) im 2. Ausbildungsabschnitt soll ab dem kommenden Schuljahr 08/09 gestrichen werden!

Der LBSP setzt sich mit den betroffenen Kolleg/innen dafür ein, dass die LAA Schulpsychologie im kommenden Schuljahr die 4 UZE schulpsychologische Beratung weiterhin über die Spitzabrechnung geltend machen können. Die geplante neue Regelung wird in Fachkreisen heftig kritisiert, weil dadurch zu der Mehrbelastung durch die Ausbildung in Schulpsychologie auch noch eine finanzielle Benachteilung der LAA Schulpsychologie im Vergleich zu den übrigen Lehramtsanwärter/innen kommt.  Der LBSP sieht in dieser Regelung einen Verstoß gegen das beamtenrechtliche Prinzip der Gleichbehandlung.